Niedrigenergiehaus

Ab 2020 müssen in allen EU Mitgliedsstaaten neue Gebäude „Null Energiehäuser“ sein. Seit Mitte 2011 müssen die Mitgliedsstaaten der EU Förderprogramme für die Niedrigenergiehäuser erarbeiten, mit denen sie die Umsetzung der Richtlinie unterstützen, sei es mit Zuschüssen, Darlehen mit niedrigen Zinssätzen oder anderen Anreizprogrammen.

Bereits ab 2018 müssen alle öffentlichen Neubauten als „Null-Energiehaus“  gebaut werden. Die Gebäudeintegrierte Photovoltaik kann bei Niedrigenergiehäuser hierzu einen großen Beitrag leisten.

Der Vorteil bspw. der BIPV Fassade ist die Nutzung der Fläche zur Energiegewinnung bei gleichzeitiger Wärme- und Schalldämmung. Die BIPV – Module werden bei dieser Konstruktion in der äußeren Schale angeordnet, für eventuelle Reparaturen können Sie Glas-Glas Solarmodule problemlos rausgenommen werden.

Mit unseren innovativen Konzepten helfen wir nicht nur ein Niedrigenergiehaus sondern auch ein Null Energiehaus zu realisieren. 

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Der Kampf gegen den Klimawandel geht in die nächste Runde und diesmal gehen alle Häuslebauer mit. Ab dem Jahr 2020 gilt für private Bauherren ein neuer Standard, der Niedrigenergiehäuser zur Vorschrift macht. Grundlage dieser Änderung sind die strengen Energiesparrichtlinien, wie sie von der Europäischen Union vorgegeben wurden. Passivhäuser müssen künftig mit einem sehr niedrigen Energiebedarf klarkommen, von dem ein Teil nur durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie und Biomasse abgedeckt werden muss. Es geht also weiter in Richtung Null-Energiehaus.

Mit dem Passivhaus gegen den Klimawandel

Der neue Standard sowohl für private als auch kommerziell genutzte Bauten, die ab dem Jahr 2020 errichtet werden. Betroffen sind sowohl Fertighaus als auch Häuser in Massivbauweise. Ab 2020 kommen die Konzepte von Passivhaus und Null-Energiehaus voll zum Zuge. Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, dass rund 36 Prozent aller Treibhausgasemissionen und etwa 40 Prozent des gesamten Energiebedarfs auf die Heizung von Gebäuden zurückzuführen sind. Mit dem neuen Standard wird nun praktisch jeder Bürger in die Pflicht genommen, sich am Kampf gegen den Klimawandel zu beteiligen, sei es durch eine geringere Heizlast, durch eine verbesserte Wärmedämmung oder eine effizientere Heizung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Konkrete Vorgaben sind auch weiterhin der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu entnehmen, in der genau beschrieben ist, wieviel Energiehäuser maximal verbrauchen dürfen, wie hoch die Heizlast sein darf und welcher Wärmedämmung es mindestens bedarf. Dabei wird auch berücksichtigt, welche Energieträger (erneuerbare oder fossile) zum Einsatz kommen und es werden die energetischen Mindestanforderungen an die Gebäudehülle sowie Heizung und Warmwasserbereitung beschrieben. In ihrer ersten Fassung trat die EnEV bereits 2002 in Kraft. Seitdem wurden die Vorgaben darin immer wieder erweitert und verschärft. Zuletzt wurden im Jahr 2014 die Anforderungen an Neubauten erhöht. Im Jahr 2020 steht erneut eine derartige Änderung an, nach welcher der maximale Energieverbrauch neuer Gebäude abermals abgesenkt werden soll.

Bewährtes Konzept für die Zukunft: Der Passivhausstandard

Der Passivhaus-Standard ist hierzulande schon länger bekannt. Das Konzept kann bereits auf eine über 20-jährige Geschichte zurückblicken. Beim Passivhaus kann es sich sowohl um ein Fertighaus als auch ein Haus in Massivbauweise handeln. Wichtig ist vor allem das Vorhandensein einer sehr guten Wärmedämmung, die das Funktionsprinzip unterstützt. In einem Passivhaus sollen Lüftungswärmeverluste durch den Einsatz eines Wärmetauschers auf ein Minimum reduziert werden, sodass im Idealfall keine Heizung im klassischen Sinne mehr nötig ist. Der Bedarf an Heizwärme bzw. die Heizlast darf 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr nicht überschreiten. Die maximal zulässige Heizlast liegt bei 10 W/m².

Das Prinzip hinter dem Passivhaus basiert sowohl auf Wärmedämmung als auch Wärmerückgewinnung. Letztere betrifft die Abstrahlwärme technischer Geräte und der Bewohner selbst. Die in Passivhäusern verbauten Lüftungsanlagen unterstützen die Minderungen des Wärmeverlustes und regeln zugleich die Frischluftzufuhr. Die Wärme, die während der kalten Jahreszeit noch erzeugt werden muss, kann aus Fernwärme, Gasheizung oder Solarthermie stammen. Oftmals kommen hier auch Luft-Luft-Wärmepumpen zum Einsatz.

Schwach definiertes Auslaufmodell: Das Niedrigenergiehaus

Für diese Variante gelten keine so strengen Vorschriften wie für das Passivhaus. Der Begriff selbst ist nicht an bestimmte Restriktionen gebunden, wie es beim oben beschriebenen Passivhaus der Fall ist. So kommt es, dass sowohl Häuser in Massivbauweise als auch das Fertighaus gerne als Niedrigenergiehaus beworben werden. Dennoch haben sich im täglichen Gebrauch ein paar Richtwerte etablieren können, mit deren Hilfe sich das Konzept Niedrigenergiehaus grob skizzieren lässt. So sollte die Heizlast die 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr unterschreiten.

Die Werte für Heizung und Wärmedämmung liegen damit deutlich unter den rechtlich zulässigen Werten, welche gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) für Fertighaus und Massivbauweise gelten. Gemäß der neuen EU-weit geltenden Vorschriften wird das Niedrigenergiehaus nach den hier beschriebenen Standards jedoch künftig nicht mehr ausreichen. Künftig wird das Passivhaus zur Mindestanforderung bei Fertighaus und Häusern in Massivbauweise.

Energie in Eigenregie: Das Nullenergiehaus

Die Standards des Passivhauses sind bereits streng. Diese können im Hinblick auf den Energieverbrauch nur noch durch das Null-Energiehaus unterboten werden. Der Name deutet es bereits an: Weniger Energieverbrauch geht wirklich nicht. In diesen Häusern ist der externe Energiebezug durch die im und am Haus gewonnene Energie komplett kompensiert. Beim Null-Energiehaus spielen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen neben der passiven Wärmerückgewinnung daher eine besonders große Rolle. Kennzeichnend für ein Null-Energiehaus sind die großen, nach Süden hin ausgerichteten Fensterflächen. Diese sollten stets unverschattet sein, um auch in den Wintermonaten Energie durchlassen zu können.

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