0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaik ab 1.1.2023
Die 70% Regel, wonach Solaranlagen gesetzlich gedrosselt werden mussten, entfällt ab sofort
Ab 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen inkl. Wechselrichter, Montage, Stromspeicher auf Wohngebäuden.
Die MwSt. wird auf 0% gesenkt. Damit werden die Anschaffungskosten erheblich reduziert. In Zukunft liefern wir die Solarglas-Module, Wechselrichter, Stromspeicher und Montage mit 0% MwSt. Das gilt für alle Lieferungen ab dem 1.1.2023.
Die Unterkonstruktion aus Holz oder Alu, inkl. Fundamente, Markisen, Schiebewände, Tore inkl. Montage wird regulär mit der gesetzlichen MwSt. berechnet. Wenn die Lieferung nicht an den Anlagenbetreiber erfolgt, muss die Mwst. regulär berechnet werden. Das ist z.B. der Fall wenn an eine Hausbaufirma oder Wiederverkäufer geliefert wird.
Die Auftragserteilung / Bestellung und Planung kann vor dem 1.1.2023 erfolgen, zum Tag der Lieferung wird die gesetzliche MwSt. von 0% auf die Solaranlage, Stromspeicher und PV Montage berechnet. Ab 1. Januar 2023 ist auf den Ertrag kleiner PV-Anlagen keine Einkommenssteuer mehr zu zahlen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp.
Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ 14.09.2022
Handeln Sie vorausschauend: Bestellen Sie Ihr Solarcarport rechtzeitig und sichern Sie sich Vorteile
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70% Regel entfällt ab sofort
70% Regel Die für den 1. Januar 2023 bereits beschlossene Abschaffung der sog. 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis einschließlich 25 kW Leistung wird zeitlich vorgezogen. Bisher waren Betreiber solcher PV-Anlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten.
Zur weiteren Erhöhung der PV-Einspeisung wird die Abschaffung der Regelung für alle Neuanlagen vorgezogen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen werden.
Zusätzlich wird die 70-Prozent-Regelung ab dem 1. Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW aufgehoben.
Höhere Einspeisevergütungen ab 2023
Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh.