EEG Umlage 2019 Photovoltaikanlage
2019 beträgt die EEG Umlage 6,405 ct/kWh
Sofern Sie mit allen Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. August 2014 installiert wurden mehr als 10 kW bzw. 10.000 kWh pro Jahr produzieren, müssen 40% der EEG Umlage = 0,02 €/kWh abgeführt werden.
Ein Beispiel:
7 kWp Solaranlage vor dem 1. August 2014 installiert
32 m² Solarcarport für 2 Autos 5.12 kWp
Dieses Beispiel ist EEG frei, da beide Anlagen zusammen zwar über 10 KWp kommen, jedoch die Solaranlage auf dem Haus Bestandsschutz hat.
Wurde hingegen die Solaranlage nach dem 01.08.2014 installiert ist auf jede erzeugte kWh für beide Anlagen 0,02 €/kWh EEG Umlage abzuführen.
Keine EEG-Umlage zu zahlen ist bei:
98% unserer Bauherren sind von der EEG Umlage nicht betroffen, da die Grundfläche von der neuen Solar Terrassenüberdachung bzw. Carport unter 65 m² liegt und somit die Grenze von 10.000 kWh / 10 kW nicht überschritten wird.
Entscheidend ist die 10.000 kWh / 10 kW Grenze mit allen Photovoltaikanlagen auf einem Netzanschluss bzw. Grundstück. Ausgenommen sind:
- Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gesetzt wurden. Diese zählen nicht zu der Obergrenze und sind von der EEG Umlage befreit.
Ein Beispiel:
27 m² Solarterrasse 4,50 x 6.00 m 3.84 kWp
32 m² Solarcarport für 2 Autos 5.12 kWp
Dieses Beispiel ist EEG frei, sofern keine weitere Solaranlage größer als 1.04 kWp oder jünger als 01.08.2014 vorhanden ist.
Zukunft
Es wird oft erwähnt, dass die EEG Umlage sinken soll, dass würde bedeuten, dass die 0,02 €/kWh EEG Umlage für große Solaranlagen ab 10.000 kWh / 10 KW sinkt.
Die EEG Umlage auf den selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom muss ab einer Anlagengröße über 10 kWp oder 10.000 kWh Jahresertrag gezahlt werden. Die Höhe der EEG-Umlage wird „gleitend“ eingeführt und erreicht 40 % ab dem Jahr 2017. Trotz dieser Abgabe sind neue PV-Anlagen weiterhin für den Anlagenbetrieber wirtschaftlich.