Ratgeber KFW Foerderung 2

Jetzt bis zu 10.200 Euro KfW-Förderung Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (442)

Das Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ der staatlichen KfW Bank ermöglicht es ab dem 26.09.2023 Elektrofahrzeugbesitzern, beim gemeinsamen Erwerb einer Photovoltaikanlage, eines Solarstromspeichers und einer Wallbox von Einsparungen in Höhe von bis zu 10.200 Euro zu profitieren. Ziel des Verkehrsministeriums ist es, das umweltfreundliche Laden von Elektroautos mithilfe von selbst erzeugtem Strom zu unterstützen. Die staatliche Förderung erstreckt sich auf den gemeinsamen Erwerb einer Photovoltaikanlage, einer Ladestation (Wallbox) und eines Solarstromspeichers für Elektrofahrzeugbesitzer. Diese Förderung gilt ausdrücklich auch für Leasingfahrzeuge und Personen, die derzeit auf die Auslieferung ihres Elektroautos warten. Die eingeführte Unterstützung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass alle diese Komponenten gemeinsam von einem einzigen Anbieter erworben werden und der Antragsteller im Besitz eines Elektrofahrzeugs ist oder auf die Lieferung wartet. Das Förderprogramm ermöglicht keine separate Förderung einzelner Komponenten wie beispielsweise einer PV-Anlage. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Wohngebäude bereits existiert und vom Antragsteller bewohnt wird. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ab März 2024 direkt auf das Konto des Bezuschussten nach Erbringen der benötigten Nachweise.

Profitieren Sie von Fördermitteln

  • Ja, ich bin Eigentümer einer bestehenden Immobilie in Deutschland und bewohne diese mit meinem Erst-, Haupt- oder alleinigem Wohnsitz selbst.
  • Ja, ich besitze oder lease privat ein Elektroauto (kein Hybrid, kein Dienstwagen auf den Arbeitgeber).
  • Ja, ich werde den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher gleichzeitig umsetzen.
  • Ja, ich werde die Komponenten fabrikneu bestellen.
  • Ja, ich werde den erzeugten Strom überwiegend für das Elektroauto und zum Eigenverbrauch nutzen.

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  • Ladestation (mind. 11 kW): 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro* pauschal
  • Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp): 600 Euro pro kWp (abgerundet auf ganze kWp), maximal 6.000 Euro
  • Solarstromspeicher (mind. 5 kWh): 250 Euro pro kWh (abgerundet auf ganze kWh), maximal 3.000 Euro
  • Maximale Zuschuss-Höhe: 10.200 Euro

*Bidirektionaler Ladefähigkeit aktuell auf dem Markt und im Fahrzeug technisch bisher nicht verfügbar.

Förderung gilt für

  • den Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • den Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • den Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • den Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Vorraussetzungen für die Förderung:

  • Erwerb einer neuen Ladestation, Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher
  • Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung wurde keine dieser Komponenten geordert.
  • Sie sind Eigentümer eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug!), das auf Ihren Namen oder den Namen eines im selben Haushalt lebenden Familienmitglieds zugelassen ist, oder Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Ein Firmen- oder Dienstwagen erfüllt nicht die Förderbedingungen.
  • Ihr Wohngebäude ist bereits errichtet, und Sie leben darin.

Förderhöhe

Der Förderbetrag von bis zu 10.200 Euro setzt sich wie folgt zusammen:

  • Für die Photovoltaikanlage (z.B. ein Solarcarport) werden 600 Euro pro Kilowattpeak (kWp), maximal 6.000 Euro gefördert.
  • Für die Ladestation wird ein Pauschalbetrag von 600 Euro, wobei für eine Ladestation bidirektionaler Ladefähigkeitmit werden pauschal weitere 600 Euro gezahlt.
  • Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh), maximal 3.000 Euro gezahlt.

Wenn die Gesamtkosten Ihres Projekts den Förderbetrag unterschreiten, können Sie keine Förderung in Anspruch nehmen.

Für Photovoltaikanlagen und andere Komponenten moderner Energiesysteme gab es in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Fördermöglichkeiten. Wir möchten sicherstellen, dass Sie den Überblick behalten und zeitnah handeln können. Angesichts des rasanten Ausbaus der Photovoltaik in jüngster Zeit können wir davon ausgehen, dass das Fördervolumen für Privathaushalte von einer halben Milliarde Euro voraussichtlich nur etwa einem Monat des Zubaus entspricht und dann aufgebraucht sein könnte. Daher gilt die Devise: Diejenigen, die sich frühzeitig melden, profitieren von den Fördermitteln. Zögern Sie also nicht auf Ihrem Weg zu einem klimaneutralen Leben und setzen Sie sich gern mit unseren Beratern in Verbindung, um eine individuelles Angebot zur Ihrer neuen Solarüberdachung zu erhalten. Die Antragstellung ist ab dem 26.09.2023 möglich. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten alle Ihre Fragen zur neuen Förderung.

Das könnte Sie auch interessieren